„Krankschreibung“

Klarheit im Krankheitsfall

Wenn man krank wird, ist es wichtig, sich zu erholen – aber genauso wichtig ist es, die Abläufe rund um die Krankmeldung und die Krankschreibung einzuhalten. Nur so bleibt Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung gesichert und Ihr Arbeitgeber kann planen.

Damit es keine Unsicherheiten gibt, hat TESCOM EUROPE GmbH & Co. KG klare Regeln festgelegt, die für alle Mitarbeitenden verbindlich sind. Dieser Artikel fasst die zentralen Punkte zusammen, die auf dem Infoscreen dargestellt sind. Ergänzend gelten die detaillierten Hinweise aus dem offiziellen Merkblatt zur Beachtung im Krankheitsfall.

Ihre Pflichten bei Krankheit – die wichtigsten Regeln

1. Sofortige Krankmeldung

  • Unverzüglich die Führungskraft informieren – das heißt am selben Tag, vor Beginn der regulären Arbeitszeit.

  • Falls die Führungskraft nicht erreichbar ist, muss die Personalabteilung telefonisch informiert werden (038823 / 31-122 oder -124).

  • Bei Nichterreichbarkeit bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

2. Krankschreibung (AU/eAU)

  • Bis zu 2 Kalendertage: Für die ersten zwei Tage verzichtet TESCOM auf eine AU.

    • Die Abwesenheit ist bei Rückkehr im Zeiterfassungssystem als „Krankmeldung ohne AU“ zu dokumentieren.

  • Ab dem 3. Kalendertag:

    • Liegt eine elektronische AU (eAU) vor, muss die Dauer per E-Mail an tescom.AU@emerson.com (cc: Führungskraft) gemeldet und damit die Freigabe für den Abgleich mit der Krankenkasse erteilt werden.

    • Liegt keine eAU vor, muss die AU als Papierdokument oder Kopie per E-Mail eingereicht werden.

  • Fällt der 3. Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den darauffolgenden Werktag.

  • Sonderfall: TESCOM kann eine AU auch ab dem 1. Krankheitstag verlangen.

3. Krankheit im Urlaub

  • Krankheitstage im Urlaub müssen ab dem ersten Tag mit einer AU nachgewiesen werden.

  • Diese Tage werden nicht automatisch dem Urlaub gutgeschrieben – eine Verlängerung des Urlaubs muss die Führungskraft genehmigen.

4. Kinderkranktage

  • Wenn Sie wegen der Betreuung eines erkrankten Kindes fehlen, gilt ebenfalls die Pflicht zur sofortigen Mitteilung.

  • Die ärztliche Bescheinigung muss am ersten Tag der Abwesenheit als Kopie an tescom.AU@emerson.comgeschickt werden.

  • Diese Abwesenheit ist eine unbezahlte Freistellung.

Darüber hinaus gilt das Merkblatt

Alle weiteren Details – etwa zu Arbeitsunfällen, Arztbesuchen während der Arbeitszeit, ansteckenden Erkrankungen oder Drittverschulden – finden Sie im offiziellen Merkblatt zur Beachtung im Krankheitsfall (gültig ab 1. Oktober 2024).

Dieses Merkblatt regelt zusätzlich:

  • Vorgehen bei Arbeitsunfällen (sofortige Meldung an die Führungskraft).

  • Umgang mit Arztbesuchen während der Arbeitszeit (über die Gleitzeitregelung).

  • Hinweise bei ansteckenden Krankheiten (zum Schutz der Belegschaft, ohne Nennung der genauen Diagnose).

  • Verfahren bei Drittverschulden (z. B. Verkehrsunfall).

Infobox: Wichtige E-Mail-Adresse

📧 tescom.AU@emerson.com
→ Für alle AU-Nachweise (eAU-Freigabe oder Kopie in Papierform)

Fazit: Klarheit und Sicherheit

Die Krankschreibung ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern sichert Ihre Ansprüche und erleichtert die Planung im Unternehmen.

Merken Sie sich die Kernregel:
👉 Krankmeldung sofort, AU ab dem 3. Tag – und alle weiteren Details finden Sie im Merkblatt.

So können Sie sich im Krankheitsfall ganz auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihre Genesung.