ISO 45001 Arbeitsschutzmanagementsystem

Arbeitsunfallgeschehen

Ein Arbeitsunfall ist laut Gesetz definiert als „ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt“. Arbeitsunfälle können sich in allen möglichen Arbeitssituationen ereignen und haben in manchen Fällen weitreichende Folgen für den Arbeitnehmer, wie zum Beispiel bleibende körperlichen Einschränkungen oder in seltenen Fällen sogar den Tod. Die Deutsche Gesellschaft Unfallversicherung (DGUV) erhebt jedes Jahr Zahlen und Fakten zum Arbeitsunfallgeschehen. Im Jahr 2017 kam es zu 873.522 meldepflichtigen Arbeitsunfällen. Davon waren 451 Arbeitsunfälle tödlich. Zwar sind Arbeitsunfälle nicht ganz vermeidbar, jedoch sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet Unfällen präventiv entgegenzuwirken. An dieser Stelle kommt der Arbeitsschutz ins Spiel.


Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)


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Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt und verpflichtet Arbeitgeber dazu Gefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Diese Verpflichtung wird im § 3 ArbSchG Absatz 1 klar definiert:

„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“


Im § 2 Absatz 1 ArbSchG werden Maßnahmen des Arbeitsschutzes definiert:

„Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.“


Die wichtigsten Säulen des Arbeitsschutzes sind die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Arbeitsplätze hinsichtlich Gesundheitsgefahren untersucht und beurteilt. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig stattfinden, vor allem dann, wenn sich Arbeitsmittel oder Arbeitsprozesse dahingehend verändert haben, dass neue Gesundheitsgefahren entstanden sein könnten. Seit Ende 2013 sind Arbeitgeber auch dazu verpflichtet psychische Belastungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu beurteilen. Die zweite wichtige Säule ist die Unterweisung, bei der Arbeitnehmer über potentielle Risiken am Arbeitsplatz informiert werden müssen. Dies gilt vor allem bei neuen Arbeitnehmern, die in ihre Aufgaben eingewiesen werden. Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich stattfinden und muss schriftlich dokumentiert sowie die Teilnahme per Unterschrift bestätigt werden.

Neben dem Arbeitsschutzgesetz spielen noch weitere gesetzliche Grundlagen eine wichtige Rolle hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Das Arbeitssicherheitsgesetz ist eines dieser Gesetze, welches Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitssicherheitsfachkräfte im Unternehmen zu bestellen. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung, die Mindestvorschriften für betriebliche Einrichtungen hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes festlegt.

Damit der Arbeitsschutz im Unternehmen effektiv umgesetzt werden kann und Arbeitsunfällen, sowie arbeitsbedingten Erkrankungen und Verletzungen vorgebeugt werden kann, bedarf es eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS). Die Ziele eines Arbeitsschutzmanagementsystems werden im Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner definiert:

„Auf der Ebene der Organisation soll das AMS alle Angehörigen der Organisation motivieren, sich aktiv an einer systematischen Durchführung des Arbeitsschutzes zu beteiligen.

Es zielt auf:

a) die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften,

b) das systematische Ineinandergreifen der Elemente des AMS der Organisation,

c) die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsschutzleistung und

d) die Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die Abläufe der Organisation, auf eine Weise, die gewährleistet, dass sie gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit leisten können.“


Ein solches Arbeitsschutzmanagementsystem wurde durch die Norm OHSAS 18001 (Occupational Health- and Safety Assessment Series) bisher festgelegt. Diese Norm wird nun durch die ISO 45001 abgelöst.



Veröffentlichung der ISO 45001

ISO 45001

Nach Veröffentlichung des Schlussentwurfs (FDIS) Ende November 2017, ist die ISO 45001 seit dem 12. März 2018 gültig. Die ISO 45001 legt Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem fest und gilt für jede Organisation, unabhängig von Größe, Typ und Art. Sie ist der Nachfolger der OHSAS 18001. Beide Normen sind international gültig und basieren auf dem „Plan-Do-Check-Act-Modell“ (PDCA). Außerdem orientiert sich die ISO 45001, wie andere Standards auch, an der sogenannten High Level Structure (HLS). Dies erleichtert die Integration in bereits implementierte Managementsysteme. Die HLS ist ein Leitfaden für die Entwicklung von Managementsystem Standards, welcher eine übergeordnete Struktur und einheitliche Anforderungen für Normen festlegt.

Der Schutz der Arbeitnehmer gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers. Im Fall einer Nichteinhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen beziehungsweise bei konkreten Schadensfällen riskieren Geschäftsführer und Vorstände straf- oder zivilrechtliche Maßnahmen oder eine mögliche persönliche Haftung durch Organisationsverschulden. Schlimmstenfalls drohen hohe Schadensersatzzahlungen oder sogar der Verlust der Arbeitsstelle.

Durch die Einhaltung der ISO 45001 sichern sich Arbeitgeber rechtlich ab. Normen haben zwar keine direkte gesetzliche Auswirkung, werden jedoch vor Gericht als Maß für Entscheidungen herangezogen. Durch die Einhaltung der ISO 45001 sowie die Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems wird Arbeitgebern die Erfüllung Ihrer Unternehmerpflichten erleichtert.



Neuerungen der ISO 45001

ISO 45001

Mit der neuen ISO 45001 wurde ein weltweiter Standard für Arbeits- und Gesundheitsschutz geschaffen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Die Änderungen durch die ISO 45001 betrifft alle Unternehmen. Auch bereits nach OHSAS 18001 zertifizierte Unternehmen sind von den Änderungen betroffen. Sie müssen nun die erforderlichen neuen Schutzmaßnahmen identifizieren und rechtzeitig zur nächsten Rezertifizierung umsetzen.

Seit dem Inkrafttreten der ISO 45001 am 12. März 2018 begann eine dreijährige Frist. Ab dem 11. März 2021 wird die OHSAS 18001 zurückgezogen und nicht mehr gültig sein. Bis dahin müssen Unternehmen neue Zertifikate erlangen.

Es ist nicht notwendig, das gesamte System des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umzustellen. Die Kernelemente der OHSAS 18001 wurden von der ISO 45001 übernommen. Es kamen jedoch einige Pflichten hinzu.

Ein zentrales Themenfeld ist die Überprüfung von Drittfirmen. Zu zertifizierende Unternehmen müssen nachweisen, wie Zulieferer, Lohndienstleister oder Fremdfirmen die Arbeitssicherheit gewährleisten und praktizieren. Es werden im Rahmen der neuen ISO 45001 Aufträge an Subunternehmer und die Auslagerung von Leistungen an externe Auftragnehmer deutlich stärker in den Fokus gerückt. Für den Umgang mit nicht zertifizierten Betrieben muss mindestens die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten des jeweiligen Landes nachgewiesen werden. Durch eine Zertifizierung nach der ISO 45001 kann ein zulieferndes Unternehmen die Attraktivität deutlich steigern.

Ein weiteres Themenfeld der ISO 45001 betrifft die Gefährdungsbeurteilungen eines Unternehmens. Gefährdungsbeurteilungen waren bereits vor Einführung der Norm in Deutschland verpflichtend. Jedoch wurden Kontrollen nur selten eingesetzt. Durch die ISO 45001 werden Unternehmen einmal jährlich von einem akkreditierten Zertifizierer überprüft.

Zudem wird eine erweiterte Verantwortlichkeit des Top-Managements gefordert. Gesundheit und Sicherheit sollen zentrale Punkte des gesamten Managementsystems werden, was ein solides Engagement des Top- Managements verlangt. Neben der führenden Ebene sollen künftig auch die Beschäftigten in die Erreichung der Ziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einbezogen werden.



Zusammenhang Arbeitsschutz und Betriebliches Gesundheitsmanagement

BGM und Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz kann so wie die Betriebliche Gesundheitsförderung als ein Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements gesehen werden. Die BGF hat zum Ziel, die Gesundheit und persönlichen Kompetenzen der Mitarbeiter zu stärken, Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Der Arbeitsschutz hingegen hat zum Ziel Unfälle am Arbeitsplatz zu verhüten, die Arbeit menschengerecht zu gestalten und die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu verbessern. Man erkennt schnell, dass beide Bereiche fast dieselben Ziele haben. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement als Managementsystem kann daher als übergeordnetes System gesehen werden, um diese Ziele zu erreichen. Dabei können beide Managementsysteme, Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und Arbeitsschutzmanagementsystem (ASM) im Einklang durchgeführt werden. Das liegt daran, dass beide Managementsysteme auf den gleichen Standard für Managementsysteme basieren.



Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen

Arbeitsschutz

Insgesamt verfolgt die ISO 45001 das Ziel Sicherheitsrisiken zu erkennen und zu minimieren. Zudem werden die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingehalten. Durch die High Level Structure der ISO 45001 wird die Integration in bereits implementierte Managementsysteme erleichtert.

Unternehmen sollten bis zum 11.03.2021 ihr System nach den Anforderungen der ISO 45001 umgestellt haben. Mit Ablauf dieser Frist wird das Zertifikat nach OHSAS 18001 zurückgezogen. Die Kernstruktur der OHSAS 18001 wurde von der ISO 45001 übernommen. Zentrale Änderungen betreffen die Überprüfung von Drittanbietern, die umfangreichere Kontrolle von Gefährdungsbeurteilungen durch akkreditierte Zertifizierer sowie die erweiterte Einbeziehung von Führungspersonen und Beschäftigten.

Die RPC Consulting GmbH unterstützt Sie als strategischer Gesundheitspartner dabei die physischen Belastungen am Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeiter zu erkennen und diese zu beseitigen. Gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern entwickeln wir Maßnahmen zu Erhaltung der Ergonomie am Arbeitsplatz, sodass die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter verbessert wird und dieser gleichzeitig gesünder arbeitet. Dadurch gehen Sie als Unternehmen Ihrer Verpflichtung im Sinne des Arbeitsschutzes nach und verbessern die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.