PsychGB Plus mit der RPC Consulting GmbH

Welche Folgen hat die Nicht-Durchführung für Ihr Unternehmen?

Laut Statistiken des DAK-Gesundheitsreports aus dem Jahr 2017 waren Mitarbeit aufgrund von psychischen Erkrankungen im Durchschnitt 35,5 Tage arbeitsunfähig. Rechnet man die durchschnittlichen Lohnfortzahlungskosten in Deutschland in Höhe von 250€ brutto pro Tag bei mindestens 30 AU-Tagen, bis dieser aus der Lohnfortzahlung rausfällt, dann kostet Sie der Mitarbeiter mindestens 7.500€ an Lohnfortzahlungskosten. Rechnet man noch die 100% Aufschlag für den Produktivitätsverlust hinzu, welcher durch die Abwesenheit des Mitarbeiters entsteht, dann kostet Sie ein Mitarbeiter aufgrund psychischer Erkrankungen bei durchschnittlich 35,5 AU-Tagen mindestens 15.000€. Die Zahlen zeigen also, dass es ein großer wirtschaftlicher Nachteil ist sich nicht mit dem Thema psychische Gesundheit zu befassen. Da die Anzahl der psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren tendenziell gestiegen ist, wurde vom Gesetzgeber Ende 2013 die Verpflichtung zur Beurteilung von psychischen Belastungen im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) ergänzt. Unternehmen sind also dazu verpflichtet eine Psychische Gefährdungsbeurteilung regelmäßig durchzuführen und müssen diese auch nachweisen können, wenn die Berufsgenossenschaften das Unternehmen hinsichtlich der Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung überprüfen. Hat das Unternehmen keinen Durchführungsnachweis und es kommt zu einem Unfall aufgrund einer psychischen Belastung, ist das Unternehmen für den aufkommenden Personen- und Sachschaden haftbar. Das Unternehmen hat also ein enormes Haftpflichtrisiko, wenn es die Psychische Gefährdungsbeurteilung vernachlässigt. Sie sollte jedoch nicht nur durchgeführt werden, um einen Durchführungsnachweis zu erlangen. Die Ergebnisse der Psychischen Gefährdungsbeurteilung können genutzt werden, um die Arbeitsbedingungen durch entsprechende Maßnahmen zu optimieren. Durch die gesenkte psychische Belastung wird die Gesundheit der Mitarbeiter verbessert, wodurch sich auch die Mitarbeiterzufriedenheit und die Leistungsfähigkeit steigert.


In diesem Webinar lernen Sie das Verfahren der Psychischen Gefährdungsbeurteilung kennen und erfahren wie Sie von den Vorteilen des Verfahrens bei einer Anwendung in Ihrem Unternehmen profitieren. Die Maßnahmen werden Ihnen aufgezeigt, sodass Sie einen konkreten Einblick in die Thematik erhalten und somit eine informative Entscheidungsgrundlage erhalten.


Vermeiden Sie diese Fehler bei der Psychischen Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung wurde noch nicht durchgeführt

Die Psychische Gefährdungsbeurteilung ist bereits seit 2013 für Unternehmen verpflichtend. Diese Pflicht wurde vom Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz im § 5 festgelegt. Trotzdessen haben viele Unternehmen die Psychische Gefährdungsbeurteilung noch nicht durchgeführt. Die Gründe hierfür sind meistens Unwissenheit über die gesetzlichen Grundlagen und mangelnde Methoden- und Fachkompetenzen. Für die Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung wird qualifiziertes Personal benötigt, welches sich mit dem Thema psychische Gesundheit fachlich auskennt und die nötigen Qualifikationen hat, um psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu identifizieren und entsprechend notwendige Maßnahmen einzuleiten. Ein weiterer Grund ist Zeitmangel und eine unklare Prioritätenordnung. Die Psychische Gefährdungsbeurteilung steht zwar bei vielen Unternehmen auf der To-Do Liste, jedoch wird dieser keine hohe Priorität zugesprochen. Deshalb wird das Thema immer wieder aufgeschoben. Wären sich die Unternehmen der hohen Kosten durch psychische Erkrankungen und der enormen Haftpflichtrisiken durch eine Nicht-Durchführung bewusst, würde die Psychische Gefährdungsbeurteilung sehr weit oben in der Prioritätenliste stehen und sobald wie möglich durchgeführt werden.

Psychische Gefährdungsbeurteilung entspricht nicht der GDA-Leitlinie

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat eine Leitlinie zur Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung entwickelt. Diese Leitlinie dient Unternehmen als Handlungsleitfaden bei der Umsetzung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung. Das Unternehmen muss im Rahmen der Psychischen Gefährdungsbeurteilung Tätigkeiten und Bereiche im Unternehmen festlegen und psychische Belastungen bei der Arbeit entsprechend ermitteln und beurteilen. Im Anschluss müssen Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, um die ermittelten psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu reduzieren. Die Maßnahmen müssen dann im Rahmen einer Evaluation auf die Wirksamkeit kontrolliert werden. Dieser Prozess wird laufend aktualisiert und fortgeschrieben. Außerdem muss der ganze Prozess ausführlich dokumentiert werden, damit ein entsprechender Durchführungsnachweis vorhanden ist.

Mangel an Fach- und Methodenkompetenz

Unternehmen verfügen selten über die nötigen Fachkompetenzen für die Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung. Arbeitssicherheitsfachkräfte, welche in Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung umsetzen, verfügen meist nicht über die nötigen Qualifikationen hinsichtlich des Themas psychische Gesundheit, weshalb oft externe Expertise herangezogen wird. Gefährlich wird es, wenn in Unternehmen trotz der mangelnden Fachkompetenzen die Psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird. In diesem Fall werden mit hoher Wahrscheinlichkeit psychische Gefährdungen nicht richtig erkannt, weil der geschulte Blick fehlt. Bei Mitarbeiterbefragungen kann es darüber hinaus zu einer Verfälschung der Ergebnisse kommen, da nicht die richtigen Tools verwendet werden oder die Auswertung aufgrund fehlender Expertise nicht korrekt erfolgt. Letztendlich kann dies dazu führen, dass der ganze Aufwand umsonst war, weil die rechtlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden.

Einsatz von unpassenden Werkzeugen und Methoden

Die geeigneten Werkzeuge und Methoden für die Psychische Gefährdungsbeurteilung sind oft nur unzureichend bekannt. Es gibt für die Analyse psychischer Gefährdungen viele Varianten, wie zum Beispiel in eine quantitative oder qualitative Mitarbeiterbefragung, oder die Durchführung eines Workshops. Grundsätzlich gibt es kein allgemeingültiges Messinstrument, das für alle Unternehmen und Arbeitsprozesse perfekt passt. Sie als Unternehmen müssen das passende Messinstrument anhand der Gegebenheiten und Besonderheiten Ihres Unternehmens auswählen. Hinzu kommt, dass der Anwender des Messinstruments sich mit der korrekten Auswertung auskennen muss. Es kommt sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verfälschung der Ergebnisse.

Psychische Gefährdungsbeurteilung wird nicht fortgeschrieben

Die Psychische Gefährdungsbeurteilung wird oft als eine einmalige Aktion gesehen und damit auch nur einmal durchgeführt. Das Unternehmen ist jedoch dazu verpflichtet diese regelmäßig umzusetzen. Die GDA-Leitlinie beschreibt die Psychische Gefährdungsbeurteilung als einen Prozess, der fortlaufend durchgeführt werden soll. Durch eine einmalige Ausführung ist also der Durchführungsnachweis nicht gegeben, wenn es zum Beispiel 3 Jahre nach der Psychischen Gefährdungsbeurteilung zu einem Arbeitsunfall aufgrund psychischer Belastung kommt. Unternehmen sollten also die Psychische Gefährdungsbeurteilung als ganzheitlichen Prozess etablieren und in 6 Schritten ausführen. Dieser 6-Schritte-Prozess wird auch im Betrieblichen Gesundheitsmanagement angewandt und hat sich in der Praxis bewährt.

Angefangen wird mit einer Bedarfsbestimmung, in der zunächst festgelegt wird, welches Ziel die Psychische Gefährdungsbeurteilung hat und wie diese konkret durchgeführt werden soll. Im zweiten Schritt werden anhand der ausgewählten Messinstrumente die psychischen Belastungen im Unternehmen analysiert.  Aus den Ergebnissen der Analysephase werden im dritten Schritt entsprechende Maßnahmen abgeleitet und geplant, die dafür sorgen, dass sich die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiter verbessert und die ermittelten psychischen Belastungen am Arbeitsplatz möglichst eliminiert werden. Manche psychischen Belastungen können jedoch nicht oder nur ungenügend beseitigt werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass die Mitarbeiter besser mit dieser Belastung umgehend können. Die Resilienz der Mitarbeiter muss also verbessert werden. Im vierten Schritt werden die geplanten Maßnahmen durchgeführt und anschließend im fünften Schritt evaluiert. Die Evaluation dient vor allem dem Wirksamkeitsnachweis. Im letzten Schritt wird der Prozess im Sinne der Nachhaltigkeit optimiert und in das Unternehmen fest verankert. Empfohlen wird die Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung in einem Abstand von 2-4 Jahren, je nachdem wie stark sich die Arbeitsprozesse und Gegebenheiten im Unternehmen geändert haben.

Erfolgsfaktoren der Betrieblichen Gesundheit werden nicht beachtet

Bei der Psychischen Gefährdungsbeurteilung gelten die gleichen Erfolgsfaktoren, wie beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement. So muss das Unternehmen im Sinne der Ganzheitlichkeit holistisch betrachtet werden. Es müssen alle Bereiche, alle Ebenen und alle Mitarbeitergruppen bei der Psychischen Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Im Sinne der Partizipation müssen außerdem alle Mitarbeiter mit einbezogen werden, unabhängig von der Hierarchie. Die Führungskräfte sollen im Prozess der Psychischen Gefährdungsbeurteilung als Multiplikatoren handeln. Hierzu müssen die Führungskräfte wissen, welchen Zweck die Psychische Gefährdungsbeurteilung hat und warum es für das Unternehmen sinnvoll ist diese durchzuführen. Führung ist somit auch ein Erfolgsfaktor. Der vierte Erfolgsfaktor ist die Nachhaltigkeit, die auch in der GDA-Leitlinie verankert ist. Die Psychische Gefährdungsbeurteilung soll keine einmalige Aktion, sondern ein fortwährender Prozess sein.



Die PsychGB Plus der RPC Consulting GmbH

PsychGB Plus

Die PsychGB Plus der RPC Consulting GmbH ist Ihre Chance, die Psychische Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen rechtskonform und effektiv zu etablieren. Wir betreuen Sie bei der Implementierung und Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Projektmanagements vor, während und auch nach Ihrem Projekt. Ein Ansprechpartner steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und leitet Ihr Projekt zum Erfolg.

Die PsychGB Plus der RPC Consulting GmbH wird nach dem Standard der GDA-Leitlinie durchgeführt. So wird sichergestellt, dass Ihre Psychische Gefährdungsbeurteilung rechtskonform ist und einen hohen Qualitätsstandard einhält. Im Rahmen der Bedarfsbestimmung ermitteln wir gemeinsam mit dem Ansprechpartner des Unternehmens die Ziele und die passenden Messinstrumente für die Psychische Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden die Gegebenheiten und Arbeitsprozesse Ihres Unternehmens mit einbezogen. Darüber hinaus ermitteln wir die Tätigkeitsprofile und Berufsgruppen im Unternehmen. Anhand der Merkmalsbereiche Arbeitsintensität/Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung, Neue Arbeitsformen, die aus der GDA-Leitlinie entnommen werden, analysieren wir die Psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Anhand der ausgewerteten Ergebnisse erhalten Sie von uns Handlungsempfehlungen, einen Abschlussbericht und eine Verfahrensdokumentation. Im Abstand von 3, 6 und 13 Monaten führen wir außerdem ein Follow-Up durch, um die Wirksamkeit der Psychischen Gefährdungsbeurteilung kontinuierlich zu kontrollieren.



Drei Gründe für die PsychGB Plus mit der RPC Consulting GmbH

PsychGB Plus, RPC Consulting GmbH

✓ Risiken minimieren und Potentiale erkennen

RPC unterstützt Sie mit einer optimal durchgeführten Gefährdungsbeurteilung dabei, schnell mögliche Haftpflichtrisiken im Rahmen von Arbeitsunfällen zu reduzieren. Gleichzeitig bietet der tiefe Einblick in die Arbeitsabläufe Ihres Unternehmens eine optimale Möglichkeit bisher ungenutzte Optimierungspotentiale zu erkennen.

 

✓ Umfassende Projekterfahrung von RPC

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung profitieren Sie von unserer umfangreichen Projekt- und Branchenerfahrung. So ist eine schnelle Projektrealisierung gesichert.

 

✓ Persönlicher Ansprechpartner

Wir von RPC sind auf dem Weg der Betrieblichen Gesundheit immer an Ihrer Seite; vor dem Projekt, während des Projektes und auch darüber hinaus im Sinne einer nachhaltigen Projektbegleitung. Sie stehen ausschließlich mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner von RPC in Kontakt, welcher Sie sicher und erfolgreich durch alle Abschnitte Ihrer Psychischen Gefährdungsbeurteilung führt und Ihnen für alle Ihre Fragen jederzeit zur Verfügung steht.